1. Wo befindet sich welcher Raum?

2. Wann beginnen die einzelnen Stunden und wie lange dauern sie?
- Stunde: 7:50-8:40
- Stunde: 8:40-9:30
- Stunde: 9:40-10:30
- Stunde: 10:30-11:20
- Stunde: 11:30-12:20
- Stunde: 12:20-13:10
- Stunde = Mittagspause bis 13:40
- Stunde: 13:40-14:30
- Stunde: 14:30-15:20
- Stunde: 15:20-16:10
- Stunde: 16:10-17:00
3. Wann sind in diesem Schuljahr die Schulautonomen Tage?
Herbstferien:
26.10.2022 - 31.10.2022
Allerheiligen/Allerseelen:
01. + 02.11.2022
Vom SGA beschlossene schulautonome Tage:
Freitag 09.12.2022 (Mariä Empfängnis)
Freitag 19.05.2023 (Christi Himmelfahrt)
Dienstag 30.05.2023 (Pfingsten)
Freitag 09.06.2023 (Fronleichnam)
4. Wann hat das Sekretariat geöffnet?
Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag von 07:30 - 13:30 Uhr.
5. Mein Kind kann gesundheitsbedingt nicht in die Schule kommen, wen muss ich informieren?
Prinzipiell sollten Sie vor der ersten Stunde (zwischen 7:30 und 7:45 Uhr) telefonisch im Sekretariat Bescheid geben, Ihr Kind wird dann als fehlend eingetragen und der Klassenvorstand (KV) via elektronischem Klassenbuch informiert. Sobald das Kind wieder gesund ist und die Schule besuchen kann, gibt es seinem KV die vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung für die Fehlstunden bzw. -tage ab.
6. Was hat es mit den Wahlpflichtfächern bzw. -gegenständen (WPF/WPG) auf sich?
DIe gesamte Wochenstundenanzahl in der Oberstufe beträgt in jedem Zweig 130. Ein Teil davon ist in Form von Wahlpflichtfächern (WPF/WPG) in der 6., 7. und 8. Klasse frei nach Interesse und Begabungen wählbar. Das Ausmaß ist vom besuchten Zweig abhängig, d.h. BE und ME-Klassen insgesamt 6 Wochenstunden, Realistischer Zweig insgesamt 8 Wochenstunden. Für SchülerInnen der M-Klassen entfällt aufgrund der erweiterten musikalischen Ausbildung das Wahlpflichtfach, da sie ohnehin eine erhöhte Wochenstundenzahl haben.
Grundsätzlich gilt:
- Wahlpflichtfächer haben denselben „Rang" wie alle anderen Pflichtfächer. Sie müssen regelmäßig besucht werden.
- Sobald der Wahlpflichtgegenstand gewählt wurde, ist die Teilnahme verpflichtend. Abmeldungen sind nicht möglich!
- Kann die Leistung auf Grund von häufigen Fehlstunden nicht beurteilt werden, muss im Herbst eine Nachtragsprüfung abgelegt werden.
- Das Wahlpflichtfach wird in kleineren Gruppen unterrichtet (Mindestanzahl: 5 SchülerInnen)
- Man kann in Wahlpflichtfächern auch negativ abgeschlossen werden, was eine Wiederholungsprüfung zur Folge hat. Das Aufsteigen mit einem Nicht genügend kann nur genehmigt werden, wenn das negative Wahlpflichtfach im nächsten Schuljahr auch gewählt wurde.
- Wahlpflichtfächer sind kein „Nachhilfeangebot". Für sie gibt es einen eigenen Lehrplan.
- Wahlpflichtfächer sind 2-stündig und werden als Doppelstunden abgehalten. Es gibt keine Schularbeiten.
Arten von Wahlpflichtfächern
Man unterscheidet zwischen vertiefenden (als Ergänzung zum Pflichtfach, 1- oder 2-jährig) und zusätzlichen Wahlpflichtfächern (Pflichtfach wird nicht besucht, 3-jährig):
Vertiefende Wahlpflichtfächer (Geographie, Biologie, Deutsch, Englisch, PuP, Chemie, BE, ME, Geschichte, Physik, Chemie, Religion, Mathematik und Italienisch):
– Diese Wahlpflichtfächer sind eigenständig maturabel (mündlich), wenn sie mindestens 2 Jahre (also 4 Wochenstunden) lang besucht und absolviert wurden (z.B. 6. und 7. Klasse oder 7. und 8. Klasse).
– Für die 7. oder 8. Klasse alleine ist die Wahl nur dann zulässig, wenn damit die Summe der zu wählenden Wochenstunden erfüllt wird. Dies gilt allerdings nur für den Realistischen Zweig!
– 1-jährige Wahlpflichtgegenstände können als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl (10 bzw. 15 Stunden) der Unterrichtsstunden nicht erreicht.
Zusätzliche Wahlpflichtfächer (Informatik, Spanisch)
In diesen Fächern kann man mündlich zur Reifeprüfung antreten.
Überbuchung von Wahlpflichtfächern
Eine Überschreitung der Mindeststundenzahl (je nach Schwerpunkt 6 bzw. 8) ist möglich, bei zweijähriger Teilnahme ist der überbuchte Gegenstand auch eigenständig maturabel (mündlich).
7. Wer sind die aktuellen SchulsprecherInnen?
Im Schuljahr 2022/23 wurden von den SchülerInnen unserer Schule folgende VertreterInnen gewählt:
Schulsprecher: Felix Vospernik (8C)
1.Stellvertreter: Nela Haberle (7M)
2.Stellvertreter: Subreen Gill (7A)
Diese drei SchülerInnen vertreten die Schülerschaft auch im SGA (Schulgemeinschaftsausschuss).
8. Wer sind die PersonalvertreterInnen des BRG Viktring?
1 Prof. Avian-Ries
2 Prof. Mößlacher
3 Prof. Marktl
4 Prof.
5 Prof.
9. Was bedeutet SQA?
SQA steht für Schulqualität Allgemeinbildung. Gesellschaftliche Veränderungen und Ansprüche stellen mit steigender Geschwindigkeit neue Anforderungen an Schulen: Sie müssen mit heterogenen SchülerInnengruppen zurechtkommen und sind mit veränderten Ansprüchen an die Erziehungsarbeit konfrontiert. Befunde aus (internationalen) Untersuchungen zu Lernergebnissen erzeugen Veränderungsdruck. Schulen reagieren aber nicht nur auf externe Einflüsse, sondern nutzen ihre Gestaltungsspielräume proaktiv. Einzelne Lehrpersonen wären mit der Gesamtheit der Ansprüche überfordert; daher braucht es gemeinsame, koordinierte und verbindliche Schulentwicklung.
Näheres dazu auf http://www.sqa.at
Im Rahmen des SQA arbeiten also ausgewählte LehrerInnen, um unsere Schule u.a. im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen bestmöglich weiterzuentwickeln.
SQA-Mitglieder: Prof. Corinna Mößlacher, Prof. Barbara Mairinger, Prof. Bernhard Wolfsgruber
10. Was ist der SGA?
Hinter dem Kürzel SGA befindet sich der Schulgemeinschaftsausschuss unseres Gymnasium, bei dem Vertreter*innen aller Schulgemeinschaftsmitglieder – Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen – gemeinsam mit der Direktion über schulinterne Regelungen diskutieren und diese mit verbindlicher Gültigkeit beschließen.
SGA-Mitglieder:
Elternvertreterinnen: Sabine Bitzan-Plöb, Christian Hassler, Andrea Pack
LehrervertreterInnen: Prof. Zinner, Prof. Wasserfaller, Prof. Herzele
SchülervertreterInnen: Die drei Schulsprecher*innen
Direktion: Gabriele Fenkart
11. Wann findet heuer der Elternsprechtag statt?
Donnerstag, 1.12.2022 von 15-19 Uhr im Schulgebäude nach Voranmeldung
12. Welche Accounts hat jeder Schüler und wo bekomme ich ein neues Passwort?
Achtung!
Anfragen zum Passwortzurücksetzen von nicht schulbekannten Mailadressen, können aus datenschutztechnischen Gründen nicht beantwortet werden! Am besten, man verwendet die Schulmailadresse(Office365) oder alternativ eine Mailadresse vom Stammdatenblatt.
Schul-Account für PCs, WLAN und Drucksystem
Benutzername: <nachname>.<vorname> (ä = ae, ö = oe, ü = ue, ß = ss, č = c, š = s, …)
Bsp.: Jakob Müller → mueller.jakob
In besonderen Fällen weicht der Benutzername vom Schema ab (Doppelnamen, doppelte Benutzer, zu lange Kombination, ...), betroffene SchülerInnen werden vom KV informiert.
Achtung! Damit die Authentifizierung am Schul-WLAN und bei den Kopierern funktioniert, muss man sich vorher erstmalig und in Folge einmal pro Jahr an einem Schul-PC anmelden!
Passwort: Das Passwort muss selbst gewählt werden, für den ersten Login lautet das Passwort Vg-<TT.MM.JJJJ> (<TT.MM.JJJJ> = Geburtsdatum). Bsp.: Vg-13.06.2005
Passwort zurücksetzen: Prof. Linder, Prof. Raunig, Prof. Wetzlinger, Prof. Mösslacher, Prof. Kohlweis, Prof. Schenk, DI Debenjak
WebUntis-Account (elektronisches Klassenbuch)
Benutzername: <die ersten 5 Zeichen vom Nachnamen>.<die ersten 3 Zeichen vom Vornamen> wobei nichtlateinische Zeichen umgewandelt werden (ä = ae, ö = oe, ü = ue, ß = ss, č = c, š = s, …), so können auch Benutzernamen mit mehr Zeichen entstehen
Bsp.: Elias Weissenstein → weiss.eli, Jakob Müller → muelle.jak, Johanna Mak → mak.joh
In besonderen Fällen weicht der Benutzername vom Schema ab (Leerzeichen im Nachnamen, doppelte Benutzer etc.), betroffene SchülerInnen werden vom KV informiert.
Passwort: Das Passwort muss selbst gewählt werden, für den ersten Login ist das Passwort das Geburtsdatum im Format JJJJMMTT.
Anmeldung bei WebUntis mit dem Microsoft365-Account!
Eine Anmeldung bei WebUntis über den Microsoft365-Account ist möglich - einfach auf der Login-Seite auf Office 365 Anmeldung klicken. Man braucht sich so nicht ein weiteres Passwort merken! Allerdings kann man sich mit den Microsoft365-Zugangsdaten nicht bei der UntisMobile-App anmelden.
Blockierung aufheben/Passwort vergessen (Variante 1)
Einfach mit dem Microsoft365-Account anmelden, dabei wird eine etwaige Blockierung automatisch aufgehoben. Das WebUntis-Passwort wird mit dieser Methode gar nicht (mehr) benötigt.
Passwort selbst zurücksetzen und Blockierung aufheben (Variante 2)
Auf der Login-Maske auf Passwort vergessen klicken, den Benutzernamen und die verbundene E-Mailadresse eingeben (= erste angegebene Mailadresse vom Stammdatenblatt, meistens die Mailadresse der Mutter), es kommt dann eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen des Passworts an diese Mailadresse.
Anleitungsvideo
(Bei GMX-Adressen kommt es leider öfter zu Problemen - die WebUntis-Nachrichten landen oft im Spamordner oder werden ganz rausgefiltert.)
Falls das selbstständige Zurücksetzen nicht funktioniert, gibt es folgende Ansprechpartner: Sekretariat, Prof. Raunig, Prof. Wetzlinger, Prof. Schenk.
Die mit WebUntis verbundene Mailadresse kann über das Profil auch geändert werden. OberstufenschülerInnen können hier die eigene Mailadresse eintragen.
Microsoft365-Account (auch für eduvidual)
Benutzername: <Benutzername der SchulPC-Accounts>@brg-viktring.at
Bsp.: Jakob Müller → mueller.jakob@brg-viktring.at
Passwort: Das Passwort muss selbst gewählt werden, für den ersten Login lautet das Passwort Vg-<TT.MM.JJJJ> (<TT.MM.JJJJ> = Geburtsdatum). Bsp.: Vg-13.06.2005
Über eduvidual kann kein Passwort geändert werden - nur über Microsoft365. Deshalb immer zuerst auf Microsoft365 probieren ob ein Login überhaupt funktioniert.
Beim ersten Login muss auch eine Telefonnummer und/oder eine alternative E-Mailadresse angegeben werden.
Passwort zurücksetzen: Das Passwort kann selbst zurückgesetzt werden! Auf der Login-Maske auf Kennwort vergessen klicken und den Anweisungen folgen – das Zurücksetzen erfolgt über die angegebene Telefonnummer bzw. alternative Mailadresse.
Falls das selbstständige Zurücksetzen nicht funktioniert, gibt es folgende Ansprechpartner: Prof. Wetzlinger, Prof. Mösslacher, Prof. Kohlweis, Prof. Raunig, Prof. Linder, Prof. Schenk, DI Debenjak
13. Welche Hausordnung gilt am BRG-Viktring?
Die aktuelle Hausordnung findet man hier.
14. Wie kann ich einen Schullaptop einrichten?
Bei einem Leih-Laptop der Schule kann man sich üblicherweise einfach mit den Microsoft365-Zugangsdaten anmelden. Bei manchen (älteren) Geräten funktioniert das nicht - diese müssen händisch eingerichtet werden und man muss dabei einer speziellen Anleitung folgen. Diese findet man hier. (Info beim Ausleihen beachten)
15. Mein Schul-iPad, mein Schul-Laptop ist kaputt - wohin kann ich mich wenden?
Für eventuelle Garantiefälle oder Reparaturen gibt es folgende Möglichkeiten:
Schul-iPad: Anmelden auf justedu.at und den Support starten (Anleitung).
Schul-Laptop (Acer): Anleitung zur Problemlösung auf dieser Seite folgen: acer.cancom.at/schulnotebooks
Nur die vereinzelt ausgegebenen Leihgeräte (Leihvertrag) werden von der Schule (IT-Büro) selbst verwaltet. Reparaturfälle von Geräten aus der Geräteinitiative (Privatbesitz) müssen immer selbst abgewickelt werden!