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Eignungsprüfung

Eignungsprüfung für die 1. Klasse

Hier wird anhand verschiedener Übungen (rhythmische, melodische, musikalisch-kreative) eine bildungsfähige Grundmusikalität und Gestaltungsbereitschaft festgestellt.
Theoretische bzw. instrumentale Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung.

Falls ihr Kind schon ein Instrument spielt, freuen wir uns auf das Vorspiel eines vorbereiteten Stückes. Falls das Kind noch kein Instrument spielt, gibt es ein beratendes Gespräch zur Wahl des Musikinstrumentes.
Ein vorbereitetes Lied soll vorgesungen werden.

Eignungsprüfung für die 5. Klasse

Umfasst: Erfassen und Umsetzen von Rhythmen und Melodien, Feststellung von Musikalität und Kreativität
Ausgehend von Hör- und Rhythmusübungen: Grundkenntnisse bezüglich Notation, Tonsystemen (Dur, Moll), Intervallen und Dreiklängen
Vortrag eines vorbereiteten Liedes (Volkslied, Pop od. Klassik)
Vorspielen am Instrument.

Falls Sie ihr Kind für eine andere Klasse anmelden, wird der Eignungstest natürlich auf die dem Alter entsprechende musikalische Ausbildung abgestimmt.

Die Eignungsprüfung für den musikalischen Zweig findet im Frühjahr statt. Den genauen Termin schicken wir ihnen nach der Anmeldung zu.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Aufnahmebewerbern unmittelbar nach der Konferenz über die Eignungsprüfung mitgeteilt.

Die Entscheidung über die Aufnahme kann erst nach Vorlage des Semester-Zeugnisses der 4. Klasse Volksschule erfolgen.

 

 

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