Eignungsprüfung
Eignungsprüfung
für die 1. Klasse
Hier wird anhand verschiedener Übungen (rhythmische, melodische,
musikalisch-kreative) eine bildungsfähige Grundmusikalität
und Gestaltungsbereitschaft festgestellt.
Theoretische
bzw. instrumentale Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung.
Falls ihr Kind schon ein Instrument spielt, freuen wir uns auf das
Vorspiel eines vorbereiteten Stückes. Falls das Kind noch kein
Instrument spielt, gibt es ein beratendes Gespräch zur Wahl des
Musikinstrumentes.
Ein vorbereitetes Lied soll vorgesungen werden.
Eignungsprüfung für die 5. Klasse
Umfasst: Erfassen und Umsetzen von Rhythmen und Melodien, Feststellung
von Musikalität und Kreativität
Ausgehend von Hör- und Rhythmusübungen: Grundkenntnisse
bezüglich Notation, Tonsystemen (Dur, Moll), Intervallen und
Dreiklängen
Vortrag eines vorbereiteten Liedes (Volkslied, Pop od. Klassik)
Vorspielen am Instrument.
Falls
Sie ihr Kind für eine andere Klasse anmelden, wird der Eignungstest
natürlich auf die dem Alter entsprechende musikalische Ausbildung
abgestimmt.
Die Eignungsprüfung für den musikalischen Zweig findet im
Frühjahr statt. Den genauen Termin schicken wir ihnen nach der
Anmeldung zu.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Aufnahmebewerbern unmittelbar
nach der Konferenz über die Eignungsprüfung mitgeteilt.
Die Entscheidung
über die Aufnahme kann erst nach Vorlage des Semester-Zeugnisses
der 4. Klasse Volksschule erfolgen.