Regeln
für die Nutzung von Computer-Arbeitsstationen
1) Zum
Arbeitsplatz darf nichts mitgenommen werden (keine Ohrhörer,
kein Getränk, Essen usw.) außer einem Schreibgerät
und die vom Lehrer ausdrücklich gewünschten Lehrmittel (Heft,
Buch).
2) Das zugewiesene Nutzerkonto darf nur von seinem Eigentümer
verwendet werden, der Computer darf nur vom jeweils angemeldeten Nutzer
bedient werden, auch bei einer Hilfestellung durch Mitschüler.
Das Zugangskonto darf nicht jemand anderem überlassen werden!
3) Der Computer darf nur für die schulische Ausbildung genutzt
werden, nicht für freizeitliche Aktivitäten. Es dürfen
nur die im Schulnetz angebotenen Programme gestartet werden. Im Unterricht
darf der Computer nur gemäß dem Auftrag des Lehrers verwendet
werden.
4) Die Geräte sind sachgemäß und mit Sorgfalt zu bedienen.
Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist Kostenersatz
zu leisten.
5) Der Nutzer darf nichts unternehmen oder versuchen, was darauf abzielt,
die Konfiguration eines Computers zu verändern oder fremde Daten
auszuspähen.
6) Ausdrucken darf nur der, der einen Kostenbeitrag geleistet hat.
7) Schäden oder anhaltende Störungen müssen sogleich
dem IT-Kustos gemeldet werden!!
8) Die Station muß heruntergefahren (und nicht bloß abgeschaltet)
werden. Der Arbeitsplatz ist sauber und geordnet zu hinterlassen.
Mag.
Wolfgang Schmidhofer (Kustos für Informationstechnologie) ist
zu folgenden Zeiten in einem der Informatikräume erreichbar (meist
2.Stock):
| Dienstag |
13.00 - 13.30 |
| Mittwoch |
12.20 - 13.30 |
| Freitag |
13.00 - 13.30 |