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Regeln für die Nutzung von Computer-Arbeitsstationen

1) Zum Arbeitsplatz darf nichts mitgenommen werden (keine Ohrhörer, kein Getränk, Essen usw.) außer einem Schreibgerät und die vom Lehrer ausdrücklich gewünschten Lehrmittel (Heft, Buch).
2) Das zugewiesene Nutzerkonto darf nur von seinem Eigentümer verwendet werden, der Computer darf nur vom jeweils angemeldeten Nutzer bedient werden, auch bei einer Hilfestellung durch Mitschüler. Das Zugangskonto darf nicht jemand anderem überlassen werden!
3) Der Computer darf nur für die schulische Ausbildung genutzt werden, nicht für freizeitliche Aktivitäten. Es dürfen nur die im Schulnetz angebotenen Programme gestartet werden. Im Unterricht darf der Computer nur gemäß dem Auftrag des Lehrers verwendet werden.
4) Die Geräte sind sachgemäß und mit Sorgfalt zu bedienen. Für grob fahrlässig verursachte Schäden ist Kostenersatz zu leisten.
5) Der Nutzer darf nichts unternehmen oder versuchen, was darauf abzielt, die Konfiguration eines Computers zu verändern oder fremde Daten auszuspähen.
6) Ausdrucken darf nur der, der einen Kostenbeitrag geleistet hat.
7) Schäden oder anhaltende Störungen müssen sogleich dem IT-Kustos gemeldet werden!!
8) Die Station muß heruntergefahren (und nicht bloß abgeschaltet) werden. Der Arbeitsplatz ist sauber und geordnet zu hinterlassen.


Mag. Wolfgang Schmidhofer (Kustos für Informationstechnologie) ist zu folgenden Zeiten in einem der Informatikräume erreichbar (meist 2.Stock):
Dienstag 13.00 - 13.30
Mittwoch 12.20 - 13.30
Freitag 13.00 - 13.30
Belinea