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An- und Abmeldungen

Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist für ein Schuljahr verbindlich.
Garantiert kann eine Aufnahme erst ab einer Anmeldung für mindestens 3 Tage werden.
Abmeldungen sind in begründeten Ausnahmefällen ausschließlich per Semesterschluss möglich. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem Monat unbedingt einzuhalten und die Abmeldung ist eingeschrieben an die Direktion zu adressieren.
Anmeldungen sind auch während des Semesters möglich.

Ummeldungen

Ummeldungen, die Wochentage bzw. die Anzahl der Tage betreffend, sind ebenfalls ohne Kündigungsfrist jederzeit möglich.
Alle Ummeldungen erfolgen bitte schriftlich und sollen direkt an die Leitung der Nachmittagsbetreuung adressiert werden.

Termine

Aus organisatorischen Gründen muss die Anmeldung zu Beginn des Schuljahres möglichst rasch erfolgen. Ich bitte Sie, dies zu beachten und die Anmeldung für das Schuljahr 2010/11 (Sozialversicherungsnummer nicht vergessen!) bis xxxxxx beim Klassenvorstand abzugeben.

Adress-Änderungen

Sollten Sie mit Ihrem Kind während des Schuljahres umziehen - und damit verbunden eine Änderung der Adresse haben - bitte ich Sie, diese unverzüglich im Sekretariat (und auch mir persönlich) zu melden, da ich es dem Landesschulrat weiterleiten muss.

Isolde Kollmann / Leitung Lernbetreuung


 

 

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